Konsequenzen, die für die Bürger und die Natur negative Folgen haben werden:
Beteiligt sich NHB an den Wertminderungen der privaten Immobilien und der Grundstücke? Natürlich nicht, der Minderwert des Ortes bleibt die Sache der Haus- und Grundbesitzer und der Gemeinde.
Beteiligt sich NHB an Rücklagen für eine anschließende Rekultivierung, oder gar Renaturierung? „Das ist lt. Gesetzt nicht vorgesehen“, so NHB. NHB hat Recht. DieGemeinde muss selbst für Rücklagen sorgen!
Die mittelständischen Unternehmen werden mit einem angedachten Baumwipfelpfad in Gemünden enorm profitieren und werden sicher auch Geld für neue Investitionen haben. Mit einem Steinbruch wird definitiv das Gegenteil der Fall sein.
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